In einem Comment Letter an den International Accounting Standards Board (IASB) hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) die Pläne zur Reform der internationalen Bilanzierungsstandards für Leasinggeschäfte kritisiert.
Leasingnehmern, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, sollen demnach zukünftig alle Arten von Miet- und Leasing-Verhältnissen unmittelbar in ihren eigenen Bilanzen abbilden ("Rights-of-Use"). Das bedeutet, dass voraussichtlich ab dem Jahr 2011 nicht mehr zwischen Operating und Finance Leasing unterschieden wird. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter nur dann beim Leasingnehmer bilanziert, wenn mit dem Leasinggeschäft im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn übertragen worden sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) werden, wie andere Dienstleistungen, dabei nicht bilanziell erfasst.
Unternehmen haben bei der Anwendung von Operating Leasing bislang eine Reihe von Vorteilen wie Risikominimierung, Bilanzneutralität und zeitliche Flexibilität. So wird die Bilanz des Leasingnehmers beispielsweise bei Sale-and-Lease-Back-Transaktionen verkürzt bzw. bei Neuinvestitionen Bilanzneutralität hergestellt. Darüber hinaus liegt beim Operate Leasing das wirtschaftliche Risiko, das Leasingobjekt weiter zu verwerten, beim Leasinggeber. Dies ist besonders für Branchen mit kurzen Investitionszyklen von Vorteil.
Gerade in Zeiten eines allgemeinen Finanzierungsengpasses zeigt sich die Bedeutung der Finanzierungsalternative Leasing für die gesamtwirtschaftliche Investitionsversorgung. Daher müsse laut BDL in jedem Fall sicher gestellt sein, dass die betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing wie Flexibilität und Unkompliziertheit nicht durch überzogene Bilanzierungsanforderungen in den Schatten gestellt werden.
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